Elektronische Pflichtkommunikation mit dem Steuerverwalter

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31.05.2021 11:06

Elektronische Pflichtkommunikation mit dem Steuerverwalter

Die Gesetznovelle Nr. 280/2009 der Sammlung (Steuerordnung) hat für die ausgewählten Subjekte eine elektronische Pflichtform von einigen Einreichungen gegenüber dem Steuerverwalter eingeführt. Diese Neuigkeit betrifft alle Subjekte, die die Datenbox errichtet haben – das heisst die juristischen und Naturpersonen der ausgewählten Professionen, aber auch die Naturpersonen, die die Datenbox freiwillig errichtet haben. Sollte diese elektronische Pflichtform nicht eingehalten werden, wird jede einzelne Verletzung mit der fixen Geldstrafe in der Höhe von 2.000,- CZK sanktioniert.

In Rücksicht auf die strittige Interpretation dieser Norm empfehlen wir sicherheitshalber alle nächsten Steuererklärungen entweder über die Datenbox im Format .xml (sollte es für die entsprechende Erklärung geben) oder über die technische Einrichtung des Steuerverwalters mit garantierter elektronischer Unterschrift einzureichen.