Neuer Rechtsrahmen des Personendatenschutzes

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31.05.2021 10:53

Neuer Rechtsrahmen des Personendatenschutzes

Rapide Entwicklung der modernen Technologien der letzten Jahre findet eine Wiederspiegelung auch in der Rechtsregelung. Diesbezüglich ist deutlich flexibler als die Gesetzgebung der Tschechischen Republik die Gesetzgebung der Europäischen Union. Einer von den Bereichen, worauf sich die Gesetzgebung der Europäischen Union bemüht zu reagieren, bezüglich der modernen Technologien ist der Bereich des Personendatenschutzes. Einige Jahre lang verlief unter den Organen der EU und zwischen den Organen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten eine Diskussion über mögliche Version des neuen Rechtsrahmens für den Personendatenschutz. Anfangs 2016 wurde von den Organen der Europäischen Union ein neuer Rechtsrahmen für den Personendatenschutz genehmigt, dessen Kernpunkt die allgemeine Verordnung über den Personendatenschutz darstellt.

Infolge dieser neuen, ziemlich ausführlichen und umfangreichen Gesetzgebung, die in Kraft in der ersten Hälfte 2018 treten soll, werden nicht nur die bestehenden Richtlinien über Personendatenschutz sondern auch das bestehende Gesetz Nr.. 101/2000 der Sammlung, über Personendatenschutz und über Änderung von manchen Gesetzen, aufgelöst. Der Bereich des Personendatenschutzes wird weiterhin ausschliesslich die allgemeine Verordnung über den Personendatenschutz und ihre rechtlichen Durchführungsvorschriften befolgen.

Im Hinblick auf den relativ ausreichenden Zeitraum, bevor diese neue Rechtsregelung in Kraft tritt, können Sie sich auf entsprechende Weise darauf vorbereiten. In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich notwendig darauf hinzuweisen, dass der neue Rechtsrahmen für den Personendatenschutz u.a. eine einheitliche Bestrafung der Verletzung der Rechtsvorschriften quer die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union voraussetzt, wobei zu diesem Zweck auch eine einheitliche Höhe der maximalen Geldstrafe eingeführt wird, die 10.000.000 EUR, bzw. 20.000.000 EURO, bzw. 4 % des Jahresumsatzes der Gesellschaft (je nachdem, was höher ist) beträgt.

Wir sind selbstverständlich bereit, Ihnen mit der Vorbereitung der neuen Dokumentation und der damit zusammenhängenden Massnahmen zu helfen. Wir sind bereit, Ihnen die Grundprinzipien des neuen Rechtsrahmens für den Personendatenschutz in der Form der allgemeinen Verordnung über den Personendatenschutz näher zu erklären, auf die wichtigsten Abweichungen von dem jetzigen Zustand aufmerksam zu machen und die neuen Pflichten und Ansprüche zu markieren, die von dem neu genehmigten Rechtsrahmen für den Personendatenschutz an die Adressaten dieser Rechtsregelung ergehen.