Novelle des Urheberrechtsgesetzes

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31.05.2021 10:35

Novelle des Urheberrechtsgesetzes

In der Gesetzsammlung wurde der 5. April 2017 das Gesetz Nr. 102/2017 der Sammlung veröffentlicht, womit das Gesetz Nr. 121/2000 der Sammlung über das Urheberrecht, über die mit Urheberrechtsgesetz zusammenhängenden Rechte und über die Änderung mancher Gesetze ( weiter nur „Novelle des Urheberrechtsgesetzes“ oder „Novelle“) geändert wird. Es handelt sich um die zwanzigste Änderung des Urheberrechts seit seiner Veröffentlichung, die vor allem die Vorschrift mit dem Recht von EU harmonisiert, aber auch Teiländerungen anderes Charakters mitbringt. Die Novelle wird in Kraft am fünfzehnten Tag nach ihrer Erklärung in der Gesetzsammlung treten.

Die umfangreichsten Abschnitte der Novelle sind dem Kopf IV. des Urheberrechts, also der kollektiven Verwaltung der Urheberrechte gewidmet und sie transponieren in das tschechische Rechtssystem die Richtlinien 2014/26/EU über kollektive Verwaltung des Urheberrechts und der damit zusammenhängenden Rechte und Lizenzerteilung für mehrere Gebiete für die Rechte der Benutzung der Musikwerke on-line auf dem Innenmarkt. In mehr als sechzig Paragraphen sind bei den Kollektivverwaltern (in der Tschechischen Republik sind es Gesellschaften OSA oder Dilia) die Bedingungen für ihre Struktur und Mitgliedschaft darin bestimmt, ihre Beziehungen nach aussen reguliert (unter anderem durch die transparenten Tarife) und die Verfahren der Streitlösungen kodifiziert.

Die Verordnung reagiert auch auf Online-Plattformen, die die Musikaufnahmen zur Verfügung stellen (z.B.YouTube, Spotify) durch die Einführung und Definition der Bedingungen der Lizenzerteilung für mehrere Gebiete im Rahmen von EU. Ob dieser Zutritt mindestens teilweise die von modernen Technologien ermöglichten Eingriffe in die Urheberrechte wiedergutmachen, wird erst die Applikationspraxis zeigen.

Von den anderen wichtigen Änderungen ist es z.B. die neu eingeführte Lizenz für die Benutzung der Urheberwerke zum Zweck der Karikatur oder Parodie (neuer § 38g des Gesetzes).

Ausser der Präzisierung und Verschärfung der Bedingungen für die Kollektivverwalter und Anbieter macht diese Novelle das Regime für Bibliotheken und Archive frei. Das Gesamtnutzen der Novelle ist in ihrer klaren Definition der Regel und dadurch in der Verstärkung der Transparenz.

Geistiges Eigentum, das auch das Urheberrecht beinhaltet, gehört zu dem Bereich, wo wir die Rechtsdienstleistungen anbieten.