Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neue Rechtsordnung des Schutzes der personenbezogenen Daten vor

Bisherige Folgenden

31.05.2021 11:38

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neue Rechtsordnung des Schutzes der personenbezogenen Daten vor

Zurzeit gibt es ein intensiv medialisiertes Thema die allgemeine Verordnung der Europäischen Union über den Schutz der personenbezogenen Daten, sie ist auch unter der Abkürzung GDPR bekannt. Wir haben schon im letzten Jahr darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechtsordnung des Schutzes der personenbezogenen Daten deutliche Veränderungen verzeichnen wird. Der neue Rechtsrahmen über den Schutz der personenbezogenen Daten, dessen Kernpunkt die allgemeine Verordnung über den Schutz der personenbezogenen Daten bildet, wurde im Amtsanzeiger der EU vor dem Ende der ersten Hälfte des Jahres 2016 angenommen und erklärt. Diesem Thema haben wir im Grunde genommen umgehend danach ein Frühstück mit unseren Klienten gewidmet.

Laut der allgemeinen Verordnung über den Schutz der personenbezogenen Daten wird es nötig sein, ab dem 25. Mai 2018 zu verfahren. Bis dahin ist es notwendig sich auf entsprechende Weise vorzubereiten, unter anderem auch in Rücksicht darauf, dass der neue Rechtsrahmen für den Schutz der personenbezogenen Daten u.a. eine einheitliche Bestrafung bei der Verletzung der Rechtsvorschriften quer durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union voraussetzt. Zu diesem Zweck wird auch einheitliche Höhe der maximalen Sanktion eingeführt, sie macht 10.000.000 Euro, bzw. 2 % von dem gesamten weltweiten Jahresumsatz für vorheriges Finanzjahr, und sollten manche von der allgemeinen Verordnung über den Schutz der personenbezogenen Daten entstandenen Rechtspflichten verletzt werden, geht die Geldstrafe bis in die Höhe von 20.000.000 Euro, bzw. 4 % von dem gesamten weltweiten Jahresumsatz für vorheriges Finanzjahr.

Obwohl die Grundprinzipien der Rechtsregelung des Schutzes der personenbezogenen Daten unverändert bleiben, bringt die neue Gesetzgebung eine ganze Reihe von Pflichten mit, vor allem im administrativen Bereich (Protokolle über Bearbeitungstätigkeiten, Recht auf die Übertragbarkeit), bzw. in vielen Fällen die bestehenden Rechtspflichten (z.B. Informationspflicht der Angaben gegenüber den betreffenden Personen/Subjekten oder das Recht auf den Zutritt der Subjekte zu den bearbeiteten personenbezogenen Daten und das Recht auf die Kopie der Daten) oder sie modifiziert ihre Weise der Durchführung. Es ist also notwendig, zu revidieren und ergänzen die Dokumentation und die internen Vorschriften, die den Schutz der personenbezogenen Daten betreffen.

Unser Anwaltsbüro ist völlig vorbereitet, Ihnen auch in diesem Bereich komplexe Rechtsdienstleistungen zu erbringen und Ihnen mit der gesamten Agenda aus dem Bereich des Schutzes der personenbezogenen Daten zu helfen, wie zum Beispiel:

  • Zusammenstellung der komplexen internen Dokumentation über den Schutz der personenbezogenen Daten, inklusive der Einstellung der Prozesse für die Ankündigung der Verletzung der Sicherung der personenbezogenen Daten. Und das alles auf solche Weise, dass die Massnahmen angenommen werden, die kompatibel mit dem Compliance System sind, das die Rechtsregelung der Strafverantwortung der juristischen Personen voraussetzt;
  • Vorbereitung der Genehmigung mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Marketingzwecke, Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Dokumentation;
  • – Vorbereitung der Bearbeitungsverträge und Festlegung der Kommunikationsweisen zwischen dem Verwalter und dem Bearbeiter, unter den gemeinsamen Verwaltern oder im Rahmen der Kette der Bearbeiter;
  • Vorbereitung der Bearbeitungsverträge und Festlegung der Kommunikationsweisen zwischen dem Verwalter und dem Bearbeiter, unter den gemeinsamen Verwaltern oder im Rahmen der Kette der Bearbeiter;
  • – Auswahl des besten Instruments für die Übergabe der personenbezogenen Daten in die dritten Länder;
  • Schulung und Zertifizierung des Beauftragten für den Schutz der personenbezogenen Daten;
  • – Ausarbeitung der Protokolle über die Bearbeitungstätigkeiten;
  • – Festlegung der Regel und internen Prozesse bei der Geltendmachung des Rechtes auf vergessen zu sein;
  • Ausarbeitung oder Anpassung der standardgemässen Kodexe des Verhaltens.

 

Auf dem Markt ist eine ganze Reihe von Subjekten tätig, die ohne Weiteres die Dokumentation zur Problematik des Schutzes der personenbezogenen Daten anbieten, obwohl bis jetzt noch keine von der Verordnung vorausgesehenen Durchführungsrechtsvorschriften, methodischen Empfehlungen und weitere Dokumente veröffentlicht wurden, in deren Kontext es notwendig sein wird, die Dokumentation und die einzelnen Prozesse im Rahmen der Bearbeitung der personenbezogenen Daten einzustellen, wenn der Verwalter an dem maximalen Schutz und an der Prävention vor der oben genannten Geldstrafe interessiert ist..

Wir sind der Meinung, dass die richtige Einstellung der Prozesse und entsprechende Formulierung der Dokumentation im Bereich des Schutzes der personenbezogenen Daten eine Analyse der Tätigkeit der Gesellschaft, Kenntnisse über ihr Funktionieren und eine ausführliche Wirtschaftsprüfung der einzelnen Bearbeitungen der personenbezogenen Daten erfordert. Erst aufgrund auf solche Weise gewonnener Informationen und im Moment, wenn die vorausgesehenen Durchführungsvorschriften durch die allgemeine Verordnung über den Schutz der personenbezogenen Daten angenommen werden und die methodischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für den Schutz der personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, wird es effektiv und empfehlungswert die Firmendokumentation für den Schutz der personenbezogenen Daten zu schaffen und entsprechende Prozesse einzustellen.

Unser Anwaltsbüro ist umgehend vorbereitet, bei Ihnen ein Audit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durchzuführen, alle notwendigen Informationen zusammenbringen und in der zweiten Hälfte dieses Jahres, in dem Moment, wenn alle erwähnten Vorschriften und Dokumente zur Verfügung stehen werden, gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen über den Schutz der personenbezogenen Daten vorzubereiten und alle damit zusammenhängenden Prozesse so einzustellen, dass sie Ihnen wirklich passen und dass Sie dadurch maximalen Schutz erreichen.

Die gesamten Unterlagen über den Schutz der personenbezogenen Daten können wir für Sie auf Englisch, Deutsch und Polnisch vorbereiten.

In diesem Zusammenhang gehört sich noch zu erwähnen, dass wir ab September 2017 Schulungen für die Beauftragten für den Schutz der personenbezogenen Daten vorbereiten. Wir sind bereit, von Ihnen ausgewählte Beauftragte für den Schutz der personenbezogenen Daten zu schulen und ihre kontinuierliche Weiterausbildung zu organisieren.

Dem Thema des neuen rechtlichen Rahmens für den Schutz der personenbezogenen Daten werden wir auch im September das Frühstück für Klienten widmen Begleiten wird Sie der Mitglied unseres Anwaltsbüros und der Fachmann, der sich mit dem Thema der personenbezogenen Daten schon über zehn Jahre beschäftigt, Autor einer ganzen Reihe von Publikationen und Fachartikeln, vor allem aber Autor des Kommentares zum Gesetz über den Schutz der personenbezogenen Daten, JUDr. Jakub Morávek, Ph.D. Falls Sie an diesem Frühstück interessiert sind, schreiben Sie uns bitte auf folgende Mail-Adresse: snidane@akf.cz.