Das neue Bürgerliche Gesetzbuch

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31.05.2021 10:52

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.)war in der Sammlung der Gesetze gezielt unter dieser Nummer proklamiert, die eine Wende in unserer neuzeitlichen Geschichte bedeutet. Es geht ohne Übertreibung um eine revolutionäre rechtliche Vorschrift und ihre Bedeutung im Rechtsbereich entspricht diesem historischen Meilenstein. Es muss jedoch bemerkt werden, dass nicht alle Änderungen, die die neue Regelung bringt, von Fachleuten positiv aufgenommen werden.

Im Zusammenhang mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch wird meistens eine Tatsa-che präsentiert, dass es im Grunde genommen das ganze Privatrecht (Handels-, Zivil-, Familienrecht, Erbschaftsregelung, Wertpapiere usw. – außer Arbeitsrecht und Regelung der registrierten Partnerschaft) beinhaltet. Diese Tatsache ist zwar interessant und einigermaßen auch bedeutend, jedoch handelt es sich keinesfalls um einen entscheidenden Aspekt – seine Folge ist faktisch nur eine umfangreiche Vorschrift (das neue Bürgerliche Gesetzbuch hat 3 081 Paragraphen).

Wesentlich wichtiger ist die Tatsache, dass das neue Bürgerliche Gesetzbuch eine grundsätzliche und bei uns bisher ungesehene konzeptionelle und prinzipielle Revolution im Bereich des Privatrechts bringt, unter anderem verbindet es die handelsrechtliche Regelung mit der bürgerlich-rechtlichen Regelung und beseitigt also den bisherigen Dualismus im Privatrecht. Das bedeutet, dass mit der Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches gleichzeitig auch die Vereinigung der Rechtsregelung des Verpflichtungsrechts stattfindet – der neuen Rechtsregelung werden nicht nur die gesamten neu konstituierten handelsrechtlichen Vertragsbeziehungen untergeordnet, sondern es werden sich obligatorisch danach manche bestehenden Regelungen richten (z.B. die Miete). Die Unterordnung der sonstigen Verpflichtungsrechte der neuen Rechtsregelung wird dem Willen der Seiten überlassen, obwohl es notwendig ist zu betonen, dass die Einleitungsbestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die unter anderem prinzipielle Verschiebung im Bereich des Privatrechts bedeuten, immer angewendet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch schon heute zu operieren, damit nachdem es in Kraft tritt (und damit zusammenhängende rechtliche Vorschriften in Kraft treten) die rechtlichen Beziehungen auf entsprechende Weise funktionsfähig bleiben.

Infolge der Annahme des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden zahlreiche Vorschriften aufgelöst (des bestehenden Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Handelsgesetzbuchs, des Familiengesetzes, Grundbuchgesetzes, des Gesetzes über internationales Privat- und Prozessrecht usw.) und es werden viele rechtliche Begleitvorschriften (z. B. Gesetz über Außerstreitverfahren, das neue Grundbuchgesetz) angenommen und ungefähr Hunderte bestehender rechtlicher Vorschriften werden geändert (z. B. Arbeitsgesetzbuch, Bürgerliche Gerichtsordnung usw.).

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass die bestehende politische Situation die Genehmigung der Begleitlegislative bedroht, und ohne sie könnte das neue Bürgerliche Gesetzbuch nur schwierig funktionieren. Die Frage ist nun, wie würden die Gesetzgeber mit der Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches umgehen, ob der Termin 1. Januar 2014 auch weiterhin bleibt oder ob die Wirksamkeit verschoben würde (in diesem Fall mindestens um ein Jahr). Sollte die Wirkung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches bis in die Zeit nach der Parlamentswahl verschoben werden, ist eine Umarbeitungder ganzen Absicht in eine andere Form nicht ausgeschlossen, mit Rücksicht darauf, dass der linke Flügel des politischen Spektrums über eine Rekodierung des Privatrechts wohl andere Vorstellungen hat, die nicht mit der Version des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmen.

Abgesehen von der erwähnten Unsicherheit, ist unser Anwaltsbüro vorbereitet, mit Ihnen die notwendigen juristischen Schritte zu unternehmen und Ihre Befürchtungen vor dem 1. Januar 2014 zu beseitigen. Wir leisten Ihnen einen kompletten Rechtsservice, damit Sie das neue Bürgerliche Gesetzbuch nicht überrascht. Unser Anwaltsbüro holte sich die Informationen über das neue Bürgerliche Gesetzbuch (damit zusammenhängende Vorschriften) direkt von seinen Autoren, wir sind mit ihnen auch weiterhin in Kontakt und können mit ihnen die einzelnen Rechtsinstitutionen und zusammenhängende Fragen diskutieren.

Im Hinblick auf den Umfang der Änderungen möchten wir eindringlich empfehlen, sich auf die revolutionären Änderungen in unserem Recht rechtzeitig vorzubereiten.

Hinweis: Die Informationen von diesem Text haben nur informativen Charakter mit dem Ziel, eine Orientierungsübersicht über die genehmigten Änderungen der Rechtsvorschriften und andere relevante Massnahmen Auskunft zu geben. Sollten Sie Fragen haben oder eine Auskunft über konkrete Verfahren brauchen, wenden Sie sich bitte an JUDr. Jana Felixová.