Neue Regeln für die Plattformarbeit
ZURÜCK13.07.2026 11:02
Essenslieferungen, Personentransporte, Reinigungsdienste oder Kinderbetreuung. Diese und viele weitere Dienstleistungen lassen sich heute über Apps und Online-Plattformen vermitteln. Digitale Plattformen sind zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden.

Die Europäische Union hat auf die steigende Zahl von Personen, die über Plattformen arbeiten, mit der Verabschiedung der Richtlinie 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Arbeit über Plattformen reagiert, deren Ziel es ist, dieser schutzbedürftigen und benachteiligten Personengruppe einen stärkeren Schutz zu gewähren.
Die Richtlinie soll bis zum 2. Dezember 2026 in das Rechtssystem der Tschechischen Republik umgesetzt werden.
Der Entwurf der Umsetzungsvorschriften (Gesetz über Plattformarbeit und das damit verbundene Änderungsgesetz) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Das voraussichtliche Inkrafttreten (2. Dezember 2026 bzw. 1. Januar 2027) zielt darauf ab, die festgelegte Frist einzuhalten.
Welche Änderungen soll das neue Gesetz mit sich bringen?
Die gesetzliche Regelung der Plattformarbeit verfolgt zwei Hauptziele: die Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter zu verbessern und ihnen einen stärkeren Schutz im Hinblick auf den Datenschutz zu gewähren, insbesondere was mögliche negative Folgen der algorithmischen Steuerung und der automatisierten Entscheidungsfindung betrifft.
Im Bereich des Datenschutzes sind konkret beispielsweise das Recht der Plattformarbeiter auf Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Plattform, das Verbot der Verarbeitung bestimmter, insbesondere sensibler Daten, das Recht auf Anhörung im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung, das teilweise gestärkte Recht auf Datenübertragbarkeit und insbesondere der Schutz vor den negativen Folgen algorithmischer Steuerung (automatisierter Überwachungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme).
Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die rechtliche Stellung der Plattformarbeiter ist die in der Richtlinie vorgesehene Einführung der Vermutung eines Arbeitsverhältnisses von entscheidender Bedeutung. Konkret bedeutet dies, dass das Verhältnis zwischen der Plattform und dem Arbeitnehmer in erster Linie als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, wobei der Plattform das Recht zusteht, diese Vermutung zu widerlegen; die Widerlegung der Vermutung hat zur Folge, dass das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der Plattform als Verhältnis zwischen zwei Unternehmern eingestuft wird; der Plattformarbeiter hätte in diesem Fall den Status einer selbstständig erwerbstätigen Person.
Die positiven Auswirkungen, die sich aus der Einordnung des Verhältnisses zwischen Plattform und Arbeitnehmer in den arbeitsrechtlichen Rahmen ergeben, liegen auf der Hand.
Die Änderungen betreffen auch das Arbeitsgesetzbuch
Der Gesetzentwurf zur Plattformarbeit wird von einem Änderungsgesetz begleitet, durch das eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften geändert werden soll.
Vorgeschlagen werden beispielsweise eine Anpassung der Definition von abhängiger Arbeit sowie von illegaler und nicht gemeldeter Arbeit, die Einführung neuer Pflichten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie eine Ergänzung der Zivilprozessordnung.
Sollten Sie Fragen zur aktuellen Regelung haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Verfasst von:
Doc. JUDr. Jakub Morávek, Ph.D.
Felix a spol. Rechtsanwaltskanzlei, s.r.o.