Was sind die geplanten Gesetze, Anordnungen und Verordnungen, die Unternehmer noch vor Jahresende befolgen sollen?

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27.05.2021 14:29

Was sind die geplanten Gesetze, Anordnungen und Verordnungen, die Unternehmer noch vor Jahresende befolgen sollen?

Was sind die geplanten Gesetze, Anordnungen und Verordnungen, die Unternehmer noch vor Jahresende befolgen sollen? Ende 2018 und im ersten Halbjahr 2019 ist zum Jahreswechsel mit einem geringeren Angebot an gesetzgeberischen Neuerungen zu rechnen als sonst. Dies ist auf eine Reihe von Ursachen zurückzuführen. Legislativvorschläge, die die Abgeordneten in der vergangenen Legislaturperiode nicht geschafft haben zu diskutieren, nämlich die „unter den Tisch gefallen sind“. Um angenommen zu werden, müssen Sie erneut eingereicht werden. Die Abschwächung der gesetzgeberischen Tätigkeit wird auch durch die verlängerte Konstituierung der Abgeordnetenkammer, die Verhandlungen über die Besetzung ihrer Ämter und die Zeit, die die Zusammenstellung der Regierung erforderlich machte, verursacht. Schließlich ist diese Situation auf lange Diskussionen, insbesondere im Plenum der Abgeordnetenkammer, über politisch starke Themen wie die Erhöhung der Renten zurückzuführen, die die Aushandlung anderer Rechtsvorschriften verschieben.

Nichtsdestotrotz gibt es wahrscheinlich mehrere wichtige Gesetze oder Änderungen der Rechtsvorschriften, die wir erleben. Es können zwei Beispiele genannt werden, die aus einem bestimmten Blickwinkel die Reste der vergangenen Legislaturperiode sind.

Im Jahre 2017 und in der ersten Jahreshälfte 2018 hat das Thema der allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) stark resoniert. Es scheint, langsam zu verstummen. Man kann jedoch diesen Bereich auch weiterhin empfehlen, unter Aufmerksamkeit zu halten. Die Tschechische Republik hat vorerst als einziger EU-Mitgliedstaat kein Gesetz zur GDPR in ihre Rechtsordnung erlassen.

Das Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird derzeit in einer zweiten Lesung im Abgeordnetenparlament diskutiert. Das Gesetz wird unteranderem bestimmte Verpflichtungen laut der allgemeinen Verordnung präzisieren und ergänzen und erst durch seine Annahme wird der Transformationsprozess der grundlegenden Linie der Rechtsregelung zum Schutz personenbezogener Daten abgeschlossen. Erst durch seine Annahme werden alle sich aus der Verordnung ergebenden Rechte und Pflichten die endgültige Form haben. Neben dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten, das ein echter Rest des Gesetzgebers gegenüber der EU ist, gibt es hier noch einen bedeutenden Arbeitsrückstand der letzten Legislaturperiode des Abgeordnetenparlaments, der, wenn er angenommen wird, einen breiten Kreis von Menschen berühren wird. Derzeit gibt es im interministeriellen Bemerkungsverfahren ein Entwurf der Novelle des Arbeitsgesetzbuches. Einige (positive und negative) Punkte wurden aus dem Vorschlag gestrichen: Regelung der Übertragung auf eine andere Arbeit, Arbeit von zu Hause etc. Einige wesentliche Veränderungen bleiben jedoch bestehen und werden ergänzt durch: Änderung des Übergangs von Rechten und Pflichten aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen; die substanzielle Angleichung der Arbeitsvereinbarungen über die außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgeübten Arbeiten (Vereinbarung über die Durchführung der Arbeit und Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit); ein anderes Konzept zur Ermittlung von Mindestlohn und von dem gesicherten Mindestlohn; Änderung der Urlaubsberechnung, wenn der Anspruch auf Stunden berechnet wird; Regelung der Zustellung und anderes. In diesem Fall ist es im Vergleich zu dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht sicher, ob das Änderungsgesetz das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird, auch wenn es wahrscheinlich vermutet wird. Die endgültige Form der Novelle des Arbeitsgesetzbuches kann sich jedoch wesentlich von dem aktuellen Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Soziales unterscheiden.

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Author: Jakub Morávek