Erbschaftsrecht

Wir vertreten Erben auf der Grundlage einer Vollmacht in Erbschaftsverfahren vor dem Gericht oder bei Verhandlungen mit einem Notar, der als Gerichtskommissar bei der Erbschaftsabwicklung tätig ist.

Das Erbrecht ist eine Reihe von Rechtsvorschriften, die den Übergang der Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person auf ihren Rechtsnachfolger regeln. Allerdings gehen nicht alle Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person im Wege der Erbfolge auf ihren Rechtsnachfolger über. Es gibt Rechte oder Pflichten, die mit dem Tod erlöschen, und für einige Rechte und Pflichten gibt es eine besondere Regelung der Rechtsnachfolge (z. B. das Recht, eine Wohnung zu mieten). Nach dem Gesetz ist der Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehören neben dem Tod des Erblassers auch das Vorhandensein einer Erbschaft, eines Erbscheins und eines berechtigten Erben.

Wir bieten unseren Mandanten die Vertretung in komplexen Erbfällen an und können in Zusammenarbeit mit einem Notar die Erstellung eines Testaments genau nach den Wünschen unserer Mandanten veranlassen oder unsere Mandanten bei der Wahl des für sie am besten geeigneten Erbrechtsinstituts beraten.

Wir sind bereit, Sie in allem zu vertreten.