Wohnungsgenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungsgenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften führen wir alle rechtlichen Agenden aus und bieten einen kompletten Service in Bezug auf Verträge, Streitigkeiten und andere Bedürfnisse, die untrennbar mit der Verwaltung der Genossenschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaften verbunden sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Anwaltskanzlei: Wir vereinbaren ein gemeinsames, unverbindliches Treffen, um alle Möglichkeiten zu besprechen, wie wir Ihnen helfen und das Funktionieren Ihrer Genossenschaft oder Ihres gemeinsamen Unternehmens erleichtern können.

Wir können alles für Sie so vorbereiten, dass alle rechtlichen Anforderungen (z. B. Organisation von Mitgliederversammlungen usw.) und die geltenden Gesetze eingehalten werden. Wir legen stets Wert darauf, die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens und der für das Unternehmen handelnden Personen zu gewährleisten.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie sich mit der Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft oder der Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft befassen und alles perfekt vorbereitet haben wollen, wenn Sie sich mit unbezahlten Forderungen Ihrer Mitglieder befassen oder wenn Sie die Satzung der Genossenschaft oder der Wohnungseigentümergemeinschaft professionell vorbereiten wollen, damit sie nicht nur formell korrekt ist, sondern auch funktionell das reibungslose Funktionieren Ihres Unternehmens gewährleistet.